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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unseren Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zu Grunde.

 

Abweichungen hiervon und Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
Widersprechende Bezugsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Herausgabeklagen und Wechselprozesse ist Braunschweig.
Zu Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor: sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen oder wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, unverzüglich zurück zu geben.

I. Preis

Alle Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. Verpackung, MWSt., Transport, sowie ggf. Zolldokumente.

II. Lieferfrist und Lieferung

  1. Sofern Liefertermine vereinbart wurden, gelten diese nur annähernd.
    Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nicht, Schadenersatzansprüche zu stellen oder vom Vertrag zurück zu treten.
  2. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Betriebsstörungen usw. Die Lieferfrist wird im Falle solcher Hindernisse angemessen verlängert. Die vor bezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Bei Eintritt solcher Ereignisse hat der Lieferer dem Besteller baldmöglichst Mitteilung zu machen. Der Lieferer ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden ist.
  3. Bei Lieferverzug gewährt der Besteller mindestens eine Nachfrist von 8 Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehne. Bei Schuldhafter Nichtlieferung ist er sodann berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Ansprüche auf Grund des Verzuges des Lieferers auch hinsichtlich Verzugsschadenersatzes sind ausgeschlossen.
  4. Bei Verzug des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, nach zwei Wochen vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  5. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so wird, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von ½ % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet.
  6. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
  7. Teillieferungen sind zulässig.
  8. Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, bis zum zulässigen Höchstgewicht per Post, sonst per Spedition. Wird andere Versandart gewünscht, gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.

III. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller auch dann über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die betriebsbereite Sendung die Fabrik verlassen hat. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt, der Versand erfolgt nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
    Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert wird, so geht in beiden Fällen vom Tage der        Versandbereitschaft ab die Gefahr auf die Dauer der Verzögerung auf den Besteller über; der Lieferer ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungen sind zu leisten innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto ab Rechnungstag innerhalb 30 Tagen netto, frei Zahlstelle des Lieferers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Skontofrist ab Rechnungstag.
  2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Lieferer nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen.
  3. Der Lieferer ist berechtigt, die Zahlung des Rechnungsbetrages als Vorleistung zu verlangen ( §320 BGB ). Er ist ferner berechtigt,    Sicherheitsleistung für seine Forderung zu verlangen.
  4. Im Falle des Verzuges des Bestellers werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet, mindestens aber 1% pro angefangener Monat.
  5. Kommt es wegen eines Zahlungsverzuges des Bestellers zu einer Warenrücknahme, so ist der Lieferer berechtigt, eine Wertminderung bis zu 40% des Rechnungsbetrages als Schadenersatz ohne besonderen Nachweis zu verlangen.
    Für den Fall, dass der Besteller von vornherein die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnt, nicht vorleistet oder Sicherheit bietet, ist der Lieferer berechtigt, ohne besonderen Nachweis 25% der Rechnungssumme zu verlangen.
    Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

V. Haftung für Mängel und Lieferung

Der gelieferte Gegenstand ist vom Besteller unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind binnen einer Ausschussfrist von 2 Wochen durch Einschreiben anzuzeigen, andernfalls gilt der Mangel als genehmigt.
Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist jeder Gewährleistung-Schadenersatz- oder sonstige Anspruch ausgeschlossen.
Im Falle rechtzeitig erhobener Mängelrüge steht dem Besteller unter Ausschluß weiterer Ansprüche ( wie Wandelung, Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung usw. ) lediglich das Recht auf Umtausch des gelieferten Gegenstandes zu. Die Lieferfirma ist nach ihrer Wahl aber auch zur Nachbesserung berechtigt, falls sie dies verlangt. Dies gilt auch für nicht erkennbare Mängel.
Der Besteller ist verpflichtet, eine angemessene Frist für den Umtausch bzw. die Nachbesserung zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist er bei erfolgloser Nachbesserung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Auch in diesem Falle sind aber weitergehende Ansprüche ( s.o. ) und zwar auch solche Schadensfolgen, die sich aus einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht oder der Nichtgewährung des Umtausches ergeben, ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. Zur Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel vor. Dies gilt auch für alle sonstigen gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Er verpflichtet sich in diesem Fall, den Eigentumsvorbehalt auf den Drittwerber weiterzuleiten.
Diese Befugnis erlischt bei Zahlungsverzug.
Der Besteller tritt alle ihm aus der Veräußerung der Waren anfallenden Forderungen schon jetzt an den Lieferer sicherungshalber ab. Die Abtretung erfolgt bis in Höhe von 20% über den Betrag der Forderungen, die dem Lieferer zustehen. Im Falle weiterer Verarbeitung bzw. Einbau des gelieferten Gegenstandes wird die Vorwegabtretung durch den auf das gelieferte Einzelteil entsprechend anfallenden Kaufpreisanteil der Weiterveräußerung bestimmt.
Bei Beschädigung oder Untergang der Sache erstreckt sich diese Abtretung entsprechend auch auf den Erlös.
Der Besteller ist bei Zahlungsverzug mit sofortiger Wegnahme der Gegen-
stände einverstanden.

VII. Der Vertrag

Sowie die vorstehenden Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen verbindlich.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.